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Definitionsversuch
Eine Definition des Begriffes Kunst zu finden, gestaltet sich schwieriger, als es zunächst den Anschein erweckt. Immerhin findet Kunst in Art.5 Abs.3 unseres Grundgesetzes Erwähnung und genießt damit besonderen Schutz vor staatlichen Einflüssen. Hintergrund dafür sind die Vorkommnisse während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland, als unerwünschte Kunst zensiert oder gar zerstört wurde.
Darstellung
Kunst kann als Ausdruck schöpferischer Gestaltung im weitesten Sinne, die nicht auf traditionelle Erscheinungsformen beschränkt ist, verstanden werden. Dem Künstler wird dadurch die Möglichkeit offenbart, seine persönlichen Eindrücke, Erfahrungen oder Beobachtungen darzustellen. Dabei obliegt es seiner Phantasie, auf welche Weise er seine Empfindung präsentieren möchte. Wichtig ist nur, dass der Künstler einen bestimmten Werktyp herstellt. Andernfalls unterfällt die Darstellung nicht dem formellen Kunstbegriff unserer Gesellschaft.
Formen
Die bekanntesten Formen, welcher sich der Künstler in der Regel bedient, sind Gedichte, die Malerei, ein Schauspiel oder die Herstellung von Skulpturen. Im Wesentlichen lebt Kunst von seiner Interpretation. Jeder Mensch deutet und versteht den Ausdruck eines Werkes anders. Zwangsläufig kann es dementsprechend geschehen, dass eine künstlerische Präsentation vom Beobachter anders aufgefasst wird, als es der Erschaffer beabsichtigt hat.
Wann ist jemand ein Künstler?
So weitreichend die Interpretationsmöglichkeiten sind, so verschieden sind die Möglichkeiten der Berufsausübung eines Künstlers. Der Begriff umschreibt den Comiczeichner, Maler, Bildhauer und Komponisten auf der einen und den Regisseur, Schauspieler, Schriftsteller und sogar den Zauberkünstler auf der anderen Seite. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend. Jeden Tag begegnen uns Formen der Kunst, obgleich wir sie nicht immer wahrnehmen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, die Kunst unter Grundrechtsschutz zu stellen, da sie fester Bestandteil unserer Gesellschaftsstruktur ist. Schwierigkeiten macht vor allem die Abgrenzung von künstlerischer Tätigkeit und Handwerk. Die Auftraggeber der freischaffenden Kunst reichen vom Privatmann über Firmen und der Kirche bis hin zum Staat selbst.





